Am 26.11.2023 wurde im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung eine neue Satzung beschlossen.
Diese wurde komplett erneuert mit dem Ziel, den Verband im Vereinsregister einzutragen.
Nach erfolgreicher Prüfung durch das Finanzamt und Amtsgericht Freiburg und der einstimmigen Zustimmung der Mitgliederversammlung, wurde der CVH am 18.01.2024 erfolgreich beim Amtsgericht Freiburg eingetragen und ist seit dem ein e.V.
Neben der Satzung wurden zugehörige Ordnungen ausgearbeitet und am 2.12.23 in einer Präsidiumssitzung beschlossen. Diese können jederzeit innerhalb des Präsidiums angepasst werden, ohne die Satzung ändern zu müssen.
Für Mitgliedsvereine setzt die neue Satzung die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren voraus.