Die Mitgliederversammlung des Chorverband Hochrhein e.V. findet einmal jährlich an verschiedenen Orten im Verbandsgebiet statt. Jeder Mitgliedsverein hat die Möglichkeit als Gastgeber die
Mitgliederversammlung auszutragen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist insbesondere die alle 3 Jahre stattfindenden Wahlen des Präsidiums. Zur Mitgliederversammlung sind alle Mitgliedsvereine dazu verpflichtet mit einer Abordnung des
Vereins zu erscheinen.