Förderungen und Zuschüsse


 

Chorleiterförderung

 

Zur Beschäftigung von qualifizierten Chorleitenden bewilligt das Land Baden-Württemberg eine Chorleiterförderung von zurzeit 500 € jährlich. Diese Förderung wird einmal je Verein bewilligt, auch wenn der Verein mehrere Chorleitende beschäftigt. Die Chorleiterförderung wird ohne Antrag, unaufgefordert auf die Vereinskonten überwiesen. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedsverein, die Bestandserhebungrechtzeitig und vollständig erledigt hat.


Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen

 

Um einen Zuschuss zu beantragen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden diesen an die Geschäftsstelle. Generell gilt als Antragsfrist der 31. Januar des laufenden Jahres.

Aus den Mitteln des Badischen Chorverbands können von Vereinen durchgeführte Bildungsmaßnahmen z.B. Probentage, Probenwochenenden und Stimmbildung etc. bezuschusst werden. Es werden bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten, max. 1.100 € als Zuschuss ausgezahlt.

 

Antrag Bildungsmaßnahme Verein

 

Die Endabrechnung ist umgehend nach der Veranstaltung, innerhalb von sechs Wochen, einzusenden. Diese muss eine Übersicht der Ausgaben/ Einnahmen, Kopien der Belege, Teilnehmerliste und Informationen zum Inhalt und Ablauf der Maßnahme enthalten. Verspätete Abrechnungen können nicht angenommen werden.

Der Zuschuss errechnet sich aus den gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben abzüglich der Einnahmen/Selbstbeteiligung der Teilnehmer*innen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben der Träger, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Bei Abrechnung, welche keine Teilnehmerbeiträge oder sonstige Einnahmen enthalten wird automatisch eine Selbstbeteiligung von 25% aus den Seminargebühren inkl. Übernachtung und Verpflegung berechnet.

 

Keine Zuschüsse sind aktuell möglich für z.B. Konzertreisen, Noten, Chorprojekte und Neuanschaffungen.

Ansprechpartner BCV: Moritz Steinmetz, Tel.: 0721 – 84 08 65 20, E-Mail: moritz.steinmetz[at]bcvonline.de