Durch die zunehmende Etablierung von Ganztagesschulen sind Bildungseinrichtungen bei der „Rundumbetreuung“ ihrer Schüler mehr und mehr auf die Unterstützung von Partnern angewiesen.
Das Land Baden-Württemberg fördert musikalische Dauerkooperationen als andauernde Partnerschaften zwischen Schulen aller Schularten und ortsansässigen Vereinen.
Nicht nur die Schulen, sondern auch die Vereine können von solch einer Kooperation profitieren und SchülerInnen auf diesem Wege an Musik und Engagement im (eigenen) Verein heranführen.
Voraussetzungen sind:
Gemeinsame musikalische Projekte können sein:
Gemeinsame Ensembles, Bewegte Pausen, Stimmbildung, Mitwirkung bei gemeinsamen Festen und Feiern in Schule und Verein, bei Schulgottesdiensten, bei Schul- und Vereinskonzerten, gemeinsame
Organisation und Durchführung von Musicals u.v.m.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier:
Flyer zur Dauerkooperation Schule in Baden-Württemberg
Informationen zur
musikalischen Dauerkooperation
Antrag auf Einführung einer musikalischen
Dauerkooperation
Jährlicher Folgeantrag zur musikalischen Dauerkooperation
Antrag für Einzelmaßnahmen:
Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und
Verein
Kontakt für Fragen und Unterstützung: Frau Birgit Hannig-Waag und die Geschäftsstelle, E-Mail: info@bcvonline.de
Wenn die Dauerkooperation endet:
Der Landesmusikverband hat eine Handreichung für Vereine zusammengestellt, die die Weiterführung von Dauerkooperationen Schule-Verein durch das Jugendbegleiterprogramm erklärt: Unsere Dauerkooperation läuft aus – wie kann es weitergehen?
Möglichkeiten des Singens während Corona an Schulen:
Kooperation Schule-Verein trotz Corona?
Chancen-Probleme-Möglichkeiten (Handout zum Vortrag im Rahmen der Impulswoche am 28.09.2021)
Quelle: www.bcvonline.de