Ehrungsanträge


Der Chorverband Hochrhein ehrt langjährige Sängerinnen und Sänger im Namen des Badischen Chorverbandes und des Deutschen Chorverbandes.

Auch Kinder und Jugendliche werden von uns für langjähriges Singen im Chor bereits ab 5 Jahren Singen im Chor geehrt. Hier ehren wir in unserem eigenen Namen auf regionaler Verbandsebene, sowie für 10, 15 und 20 Jahre im Namen der Deutschen Chorjugend.

Anträge für langjähriges Singen im Chor


Ausserdem können Sie Ihre Chorleiter bei uns für langjährige Chorleitertätigkeit ehren lassen. Diese Ehrungen werden gleich beantragt wie die für erwachsene SängerInnen und beginnen bei 25 Jahre Chorleitertätigkeit, bzw. 10 Jahre bei Kinderchorleitung.

Auch Ihre Vereinsehrungen können Sie ab 50 Jahre Vereinsbestehen online auf gleichem Wege beantragen.

Anträge für langjährige Chorleitung und Vereinsehrungen